Corona-Maßnahmen und Informationen zur Wiedereröffnung
Sehr geehrte Gäste,
wir freuen uns auf die Wiedereröffnung unseres Hotels am 2. Juni 2021. Wir haben im letzten Jahr viel gelernt und die bewährten Maßnahmen und das Präventionskonzept überarbeitet und um die aktuell geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben angepasst. Um Ihren Urlaub bei uns so erholsam und vor allem so sicher als nur möglich zu gestalten, gelten folgende Maßnahmen zum Wohl Ihrer Gesundheit, der Gesundheit der übrigen Gäste und auch unserer Gesundheit. Bitte unterstützen Sie uns, diese einzuhalten.
Allgemeine Verhaltens-Regeln:
- Wir sorgen für Ihre Sicherheit und halten selbstverständlich alle Hygienestandards strengstens ein.
- Halten Sie bitte 2 Meter Abstand zu allen anderen Gästen und unseren Mitarbeiterinnen.
- Waschen Sie sich bitte mehrmals täglich und gründlich die Hände.
- Benutzen der Desinfektionsmittelspender in den öffentlichen Bereichen.
- Bei Anzeichen von Krankheit bitte nicht anreisen. Bei Anzeichen während des Aufenthaltes, suchen Sie bitte Ihr Zimmer unverzüglich auf und nehmen bitte mit uns Kontakt auf.
- Zur Absicherung Ihres Urlaubes in diesen unsicheren Zeiten empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, als Vorsorge für Storno und vorzeitige Abreise die Hotelstorno Plus oder die umfangreiche Hotelstorno Premium Versicherung bei unserem Partner, der Europäischen Reiseversicherung.
Anreise, Check-In und Aufenthalt:
Wir bitten um Verständnis, dass alle unsere Gäste beim Check-In einen gültigen Nachweis einer „geringen epidemiologischen Gefahr“ vorweisen müssen. Diesen Nachweis haben Sie für die Dauer des Aufenthaltes bereitzuhalten und im Falle einer zeitlich befristeten Gültigkeitsdauer zu erneuern sowie an der Rezeption vorzulegen, um weitere Leistungen wie das Frühstück nutzen zu können. Gültige Nachweise sind:
- „Getestet“
- Antigentest aus Teststraßen, Apotheken, etc., gültig 48 Stunden ab Testabnahme
- PCR-Test, gültig 72 Stunden ab Testabnahme
- Selbsttest vor Ort – eigene Tests sind mitzubringen
- „Geimpft“ – Impfzertifikat, gültig ab dem 22. Tag nach Erstimpfung
- „Genesen“ – Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit innerhalb der letzten 6 Monate
Wenn der Aufenthalt über die Gültigkeit des Tests hinausgeht, ist die Vorlage eines erneuten Tests an der Rezeption notwendig. Alternativ können Sie auf das Frühstück (Gastronomie-Einrichtung) sowie die Nutzung von Pool und Pool-Bereich (als Freizeiteinrichtung) ersatzlos verzichten. Im Stadt-Zentrum (Hauptplatz) gibt es im Zehnerhaus eine öffentliche Testmöglichkeit. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, wird aber empfohlen. Nachweise geringer epidemiologischer Gefahr sind für die Dauer des Aufenthaltes bereitzuhalten.
Frühstück:
- Warten Sie bitte am Eingang zum Frühstücksraum auf unsere Mitarbeiterinnen, die Sie zu Ihrem Frühstückstisch begleiten.
- Vor jeder Selbstbedienung am Buffet sind die Hände an den bereitgestellten Spendern zu desinfizieren.
Pool, Sauna, Fitness-Raum:
- Im Pool bzw. Poolbereich muss keine FFP2-Maske getragen werden, jedoch ist mindestens 2 Meter Abstand zu anderen Gästen einhalten.
- Vor dem Schwimmen oder Baden im Pool bitte abduschen
- Die erlaubte Maximal-Anzahl an gleichzeitig badenden Gästen ist 10
- Der gesamte Sauna-Betrieb ist bis auf weiteres für den allgemeinen Zugang außer Betrieb. Gäste eines Haushaltes können den Sauna-Bereich jedoch privat und zur exklusiven Nutzung anmieten.
Stand: 1. August 2021