Corona-Maßnahmen und Informationen zur Wiedereröffnung

Sehr geehrte Gäste,

wir freuen uns auf die Wiedereröffnung unseres Hotels am 2. Juni 2021. Wir haben im letzten Jahr viel gelernt und die bewährten Maßnahmen und das Präventionskonzept überarbeitet und um die aktuell geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben angepasst. Um Ihren Urlaub bei uns so erholsam und vor allem so sicher als nur möglich zu gestalten, gelten folgende Maßnahmen zum Wohl Ihrer Gesundheit, der Gesundheit der übrigen Gäste und auch unserer Gesundheit. Bitte unterstützen Sie uns, diese einzuhalten.

Allgemeine Verhaltens-Regeln:

Anreise, Check-In und Aufenthalt: 

Wir bitten um Verständnis, dass alle unsere Gäste beim Check-In einen gültigen Nachweis einer „geringen epidemiologischen Gefahr“ vorweisen müssen. Diesen Nachweis haben Sie für die Dauer des Aufenthaltes bereitzuhalten und im Falle einer zeitlich befristeten Gültigkeitsdauer zu erneuern sowie an der Rezeption vorzulegen, um weitere Leistungen wie das Frühstück nutzen zu können. Gültige Nachweise sind:

Wenn der Aufenthalt über die Gültigkeit des Tests hinausgeht, ist die Vorlage eines erneuten Tests an der Rezeption notwendig. Alternativ können Sie auf das Frühstück (Gastronomie-Einrichtung) sowie die Nutzung von Pool und Pool-Bereich (als Freizeiteinrichtung) ersatzlos verzichten. Im Stadt-Zentrum (Hauptplatz) gibt es im Zehnerhaus eine öffentliche Testmöglichkeit. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, wird aber empfohlen. Nachweise geringer epidemiologischer Gefahr sind für die Dauer des Aufenthaltes bereitzuhalten.

Frühstück:

Pool, Sauna, Fitness-Raum:

Stand: 1. August 2021

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